Ämter und Einrichtungen

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Mitteilungsblatt Türkheim und Aufhausen vom 27.03.2024

Es können Grünabfälle, Schrott und Elektroschrott angeliefert werden. Baum-  und  Heckenschnitt wird getrennt von sonstigem Grüngut wie Grasschnitt oder krautigen  Abfällen angenommen.
Bitte beachten: Bauschutt kann nicht mehr auf dem Grünsammelplatz abgegeben werden!
Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Öffnungszeiten kein Material entsorgt werden darf. Der Platz befindet sich auf Privatgelände, die unbeaufsichtigte Anlieferung von Grünabfällen ist nicht erlaubt.
Denken Sie bitte daran: Nur mit Ihrer Spende ist es möglich, den Grünsammelplatz zu betreiben. Die Entsorgungskosten des Kompostmaterials sind enorm gestiegen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Spende.  Der Grünsammelplatz kann nur weiterbestehen, wenn mit den eingenommenen Spenden eine Kostendeckung erreicht wird.

Beate Albrecht, Ortsvorsteherin Türkheim

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31.10.2022 aktualisiert Neue Bodenrichtwerte beschlossen
Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen an der Steige die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und beschlossen.
Weitere Infos auf der Homepage der Stadt Geislingen
Bodenrichtwerte-Infosystem für BW:

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Stadtinfo vom 02.03.2022
Gehölzschonzeit vom 1. März bis 30. September 2022
In dieser „Sommerpause“ dürfen

• Bäume außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen und außerhalb gärtnerisch genutzter Grund­flächen,
• Hecken,
• lebende Zäune,
• Gebüsche,
• andere Gehölze sowie
• Röhrichte

nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt wer­den. Durch diese Maßnahme soll die im Frühling erwachen­de Tierwelt, insbesondere die Vögel, die ihr Brutgeschäft be­ginnen, aber auch Wildbienen und andere Insekten, die diese Lebensräume bewohnen, ge­schützt werden. Nicht von die­ser zeitlichen Vorgabe berührt sind u.a. die üblichen Pflege­schnitte bei Obstbäumen und streng formgeschnittene Gar­tenhecken.
Alte Bäume mit Höhlen und starkem Totholz sowie ausge­wiesene Naturdenkmale ste­hen unbhängig von der Ge­hölzschonzeit ganzjährig unter besonderem Schutz, da sie wichtigen Wohnraum für Vögel, Fledermäuse, Hornissen, Holz­käfer und andere geschützte Tiere bieten.
Für weitere Auskünfte steht das Landratsamt Göppingen zur Verfügung.
Ansprechpartner Umweltschutzamt:
Telefon: 07161 202-2261 oder E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de

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Stadtinfo vom 22.02.2023
Grünmasse-Sammlungen 2023 für Aufhausen, Türkheim und Wittingen
Die Termine für 2023 sind:

MärzAprilMaiJuniJuliAug.Sept.Okt.Nov.
31.02.02.12.23.

• Mitgenommen werden Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Blumen und Pflanzen, Grasschnitt sowie andere Grünabfälle aus dem privaten Garten ohne Fremdstoffe.

• Bitte verwenden Sie für Laub, Grasschnitt und andere lose Grünabfälle Gartenbags oder andere offene Behältnisse wie kleinere Plastikwannen oder Körbe. Papier- und Plastiksä­cke sowie Plastiktüten werden nicht geleert. Bitte bedenken Sie auch, dass 120- oder 240-Liter-Mülltonnen, große Plastikfässer oder andere Behältnisse, die wegen ihrer Größe vom Müllwerker nicht problemlos in das Sammelfahrzeug entleert werden können, für die Grünmasse­sammlung ungeeignet sind. Sperrige Grünabfälle, die nicht in Behältnisse passen, wie z. B. Hecken- und Baum­schnitt, müssen gebündelt bereitgestellt werden. Lose Grünabfälle werden nicht mitgenommen.

• Bündel dürfen maximal 2 m lang sein, Äste einen Durch­messer von 10 cm nicht überschreiten. Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser sowie Baumstümpfe und Wurzelstö­cke können bei den Grüngut­plätzen des Landkreises ange­liefert werden (die jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie un­ter www.awb-gp.de oder im Abfall-ABC). Um die Verunreinigung der hergestellten Komposte durch Kunststoff oder Metall zu ver­hindern, bitte ausschließlich verrottbares Material aus Sisal oder Hanf, keinen Draht oder Kunststoffschnüre zum Binden verwenden.

• Einzelne Bündel und Behält­nisse dürfen ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht über­schreiten. Pro Haushalt oder Arbeitsstätte dürfen nicht mehr als vier Kubikmeter be­reitgestellt werden.

• Stellen Sie Ihre Grünabfälle am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Straßen- oder Gehwegrand bereit. Vom Privatgrundstück wird Grünab­fall nicht abgeholt.

• Das Sammelfahrzeug fährt nur innerhalb der geschlos­senen Ortschaft. Wochenend­grundstücke, Kleingartenan­lagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen werden nicht angefahren.

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Stadtinfo vom 19.01.2022
Rathausbesuch weiter eingeschränkt
Ab Mittwoch, 19.01.2022, geht der Rathausbesuch nur noch mit Termin, 3G-Nachweis und FFP2-Maske.
Nur mit Termin: Spontane Be­suche der Dienststellen sind dann nicht mehr möglich; Bürgerinnen müssen vorab einen Termin vereinbaren. Alle Kontaktdaten finden Sie unter www. geislingen. de
3G-Regel: Bereits seit dem 1. Ja­nuar 2022 sind Rathausbesucher verpflichtet, beim Betreten des Rathauses sowie allen anderen städtischen Dienstgebäuden einen Impf- oder Genesenen-Nachweis beziehungsweise ei­nen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Testnachweis in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument mitzufüh­ren.
NEU: Ab dem 19. Januar findet die 3G-Kontrolle zentral für alle Besucher in der Hauptstraße 3 (ehemaliger Es­prit-Shop neben dem Rathaus in der Fußgängerzone) statt. Bitte gehen Sie vor Ihrem Ter­min dort vorbei!
Bitte beachten Sie, dass für Stadtbücherei, Mehrgenerati­onenhaus, Volkshochschule, Musikschule und Galerie sowie Museen im Alten Bau teilweise andere Zugangsregelungen gel­ten. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der jewei­ligen Einrichtung.
FFP2-Maske: Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts eine partikelfiltrie­rende Halbmaske (FFP2, KN95/N95 oder höherwertig) tragen. Einfache OP-Masken sind nicht mehr erlaubt. Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht weiterhin komplett aus­genommen. Personen, für die aufgrund von Beeinträchtigun­gen das Einhalten der Maskenpflicht unzumutbar erscheint und die über ein ärztliches At­test verfügen, müssen dieses durch Vorlage entsprechender Originaldokumente nachwei­sen.
Mit dieser Änderung folgt die Stadtverwaltung den Vorgaben des Landes Baden-Württem­berg. Änderungen aufgrund der aktuellen Pandemielage sind je­derzeit möglich.
Darüber hinaus gilt weiterhin:

  • Halten Sie mindestens 1,5m Abstand  zu  den Mitarbeiterinnen  sowie an­deren Personen.
  • Verzichten Sie auf das „Händeschütteln“ zu Ihrem und zu unserem Schutz.
  • Freiwillige Kontaktnachver­folgung: Die Stadtverwaltung ist an das Luca-Netzwerk an­geschlossen. QR-Codes am Eingang des jeweiligen Amts/ der Einrichtung ermöglichen ein schnelles Einchecken. Das Luca-System basiert auf Frei­willigkeit.  Für Bürgerinnen, die die Handy-App nicht nut­zen, steht die Stadtverwaltung selbstverständlich auch offen.

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Stadtinfo vom 24.11.2021
Eingeschränkter Dienstbetrieb in Einwohnermelde- / Standesamt
Wegen des aktuellen Pandemie-Geschehens muss der Publikumsverkehr im stark frequentierten Bürgeramt ab Montag, 22. November 2021, wieder eingeschränkt werden. Das bedeutet: Es gibt keine offenen Sprechstunden; Besucher müssen vorher einen Termin vereinbaren. Termine können online auf der städtischen Homepage unter www.geislingen.de verbindlich reserviert werden.
Auch für das Standesamt müssen Bürger ab Montag vorab einen Termin vereinbaren. Das geht telefonisch unter (07331) 24-264 oder per E-Mail: standesamt@geislingen.de

Für alle Besucher der Stadtverwaltung gilt derzeit:

  • Betreten Sie unsere Ämter bitte nur mit medizinischer Maske (OP-Maske, FFP2-Maske).
  • Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu Mitarbeiterinnen sowie anderen Besuchern.
  • Verzichten Sie auf das „Händeschütteln“ zu Ihrem und zu unserem Schutz.
  • Kontaktverfolgung:
    Die Stadtverwaltung ist an das Luca-Netzwerk angeschlossen. QRCodes am Eingang des jeweiligen Amtes/der Einrichtung ermöglichen ein schnelles Einchecken. Im Falle einer Corona-Infektion soll das Luca-System dabei helfen, Infektionsketten besser und schneller nachzuverfolgen. Das Luca-System basiert auf Freiwilligkeit. Für Bürgerinnen, die die Handy-App nicht nutzen, steht die Stadtverwaltung selbstverständlich auch offen. Sie müssen jedoch nach wie vor ein Kontaktformular ausfüllen.
  • Besucher müssen auch in der Alarmstufe vorher keinen Corona-Test machen und auch keinen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen.

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Stadtinfo vom 27.01.2021
Erweiterte Maskenpflicht jetzt auch im Rathaus Geislingen
Für alle Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung gilt seit dem 25.01.2021: Wer die städtischen Dienststellen für einen vorab vereinbarten Termin betreten will, muss eine medizinische Maske tragen (OP-Maske (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2-Maske (DIN EN 149:2001) respektive Maske der Normen KN95/N95).
Außerdem gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygieneregeln.

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GZ vom 07.12.2020 / Stadtinfo vom 16.12.2020
Rathaus Geislingen schließt in der Weihnachts-Ferienzeit

Die Stadtverwaltung reagiert auf Empfehlung der Bund-Länder-Kon­ferenz zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.
Das Rathaus ist vom 24. 12.2020 bis 03.01.2021 geschlossen.
Der Bürgerservice und die Stadtkasse sind vom 21.12.2020 bis einschl. 08.01.2021 nicht erreichbar.
Man komme damit dem Aufruf der Bund-Länder-Konferenz nach, nach Möglichkeit Betriebs­urlaub über Weihnachten und Neujahr einzuführen, erklärt Oberbürgermeister Frank Dehmer in einer Pressemitteilung.
Die Kontakte zur Senkung des In­fektionsgeschehens sollen so noch einmal weiter verringert werden. Man bitte die Bürger um Verständnis und rufe dazu auf, den Grundsatz „Wir bleiben zu Hause“ auch privat umzusetzen.

Kontaktdaten für den Notfall:
•  Bauhof: Telefon  (0175) 5 87 20 44 oder (0160) 8 98 86 67.
•  Friedhof:  Telefon  (0171) 8 66 09 57
•  Kläranlage: (07331) 64-323 oder (0172) 5 42 82 26 (nur Feiertage).
•  Bürgerservice:

  • standesamt@geislingen.de;
  • buergerservice@geislingen.de (Einwohnermelde­amt);
  • ordnungsamt@geislingen. de (Ausländer- und Waffenbehör­de, Rentenstelle, Gewerbeamt, Straßenverkehrsbehörde und Bußgeldstelle);
  • wohngeld@geislingen.de

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Stadtinfo vom 04.11.2020
Seit 2. November 2020: Besuch im Rathaus wieder nur mit vor­heriger Terminvereinbarung möglich!
Die Infektionszahlen steigen derzeit leider weiter an. Aus diesem Grund hat der Geislinger Corona-Verwaltungsstab in seiner virtuellen Sitzung am 26.10.2020 beschlossen, den Publikumsverkehr im Rathaus seit dem 2.11.2020 wieder ein­zuschränken.
Das bedeutet: Alle Dienststellen sind besetzt, jedoch sind spon­tane Besuche der Dienststellen seit dem 2. November nicht mehr möglich, Bürgerinnen müssen vorab einen Termin ver­einbaren. Das geht ganz leicht per Telefon oder E-Mail.
Für alle Besucher der Stadtverwaltung gilt: Wer die städtischen Dienststellen für ei­nen Termin betreten will, muss eine Mund-Nasen-Maske (All­tagsmaske) tragen. Außerdem gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygieneregeln.
Die Kontaktdaten aller Dienststellen finden Sie auf unserer Homepage www.geislingen.de

GRÜNGUT – Sammelplätze
Öffnungszeiten November 2024 bis März 2025

Türkheim im Baggespark (Info)
geschlossen

Bad Ditzenbach/Gosbach, Neue Steige (Deponie Krähensteig)
Dienstag + Donnerstag 14 – 17 Uhr
Samstag 13 – 17 Uhr

Deggingen bei der Kläranlage
Mittwoch + Freitag 14 – 17 Uhr
Samstag 9 – 17 Uhr

Kuchen im Espan 28
Montag + Mittwoch 14 – 17 Uhr
Freitag 11 – 17 Uhr
Samstag 9 – 17 Uhr

weitere Plätze des Landkreises