Bürgerengagement

Bürgerschaftliches Engagement wird das freiwillige, nicht allein auf finanzielle Vorteile gerichtete, das Gemeinwohl fördernde Engagement von Bürgern zur Erreichung gemeinsamer Ziele genannt. Im Gegensatz zum hoheitlichen Handeln der Verwaltung oder des Staates nehmen hier die Bürger etwas selbst in die Hand.

Bürgerschaftliches Engagement ist ein normativ wie analytisch unscharfer und mehrdeutiger Begriff, der in verschiedenen Sinnzusammenhängen verwendet wird. Die weiteste Bedeutung umfasst alle Arbeiten, die als freiwilliges Engagement verstanden werden können. Die heute gebräuchliche Begriffsverwendung umfasst die spezifischeren Begriffe wie Ehrenamt, Selbsthilfe, politische Partizipation, politischer Protest oder freiwillige soziale Arbeit und bringt sie in einen konzeptionellen Zusammenhang (Heinze/Olk 2001: 14f).

Dem Bürgerschaftlichen Engagement werden nach dem Verständnis der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages folgende Attribute zugeordnet:

  1. Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig. Die bürgerschaftliche Qualität des Engagements wird durch Selbstorganisation und Selbstbestimmtheit des freiwillig ausgeübten Engagements bestimmt. Die Freiwilligkeit entspricht dem Wandel des bürgerschaftlichen Engagements hin zu kurzfristigerem, motivational weniger gebundenem Engagement, schränkt aber auch Berechenbarkeit und Verbindlichkeit und damit teilweise den Nutzen ein. Diskutiert wird die Freiwilligkeit außerdem bezüglich verschiedener Modelle des unfreiwilligen Engagements, wie beispielsweise der Bürgerarbeit.
  2. Bürgerengagement ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet. Es wird also nicht, wie Erwerbsarbeit, zeit- oder leistungsäquivalent bezahlt und findet von daher auch nicht vorrangig aufgrund der Bezahlung statt. Neben völliger Nichtbezahlung sind aberAufwandsentschädigungen oder Geringbezahlung, wie beim freiwilligen sozialen Jahr oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), möglich.
  3. Mindestens ein Effekt des bürgerschaftlichen Engagements muss ein positiver Effekt für Dritte sein, es muss also Gemeinwohlbezug haben. Das bedeutet aber nicht, dass altruistische Motive im Vordergrund stehen müssen, ebenso kann die Motivation zum bürgerschaftlichen Engagement einen Selbstbezug haben, wie Selbstverwirklichungsmotive oder Formen der oben beschriebenen Selbsthilfe.
  4. Bürgerengagement ist öffentlich, bzw. findet im öffentlichen Raum statt, da Öffentlichkeit einerseits wichtig für die Interessenvertretung der Engagierten, die Schaffung einer Anerkennungskultur und die Bereitstellung von Information für die Tätigkeit der Engagierten ist. Andererseits gewährleistet sie Transparenz, Dialog, Teilhabe und Verantwortung in den Organisationsformen des Engagements.
  5. In der Regel wird bürgerschaftliches Engagement gemeinschaftlich, bzw. kooperativ ausgeübt. Es umfasst dabei aber nicht nur das Engagement im Sinne des traditionellen Ehrenamtes, welches vor allem stark formalisiertes, langfristiges Engagement bezeichnet und am Häufigsten im Sportverein vorkommt. Öffentliche Kritik und Widerspruch, sowie weitere neue Formen der Selbstorganisation zählen ebenfalls zum bürgerschaftlichen Engagement, denn „Dabeisein und Dagegensein gehören gleichermaßen zum Bürgerengagement in einem demokratischen Gemeinwesen und machen dessen Produktivität und Innovationskraft aus“.

Bürgerschaftliches Engagement ist somit immer die Investition von zeitlichen, materiellen und/oder finanziellen Ressourcen, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, am Gemeinwohl orientiert sind sowie zu einer Verbesserung von gesellschaftlichen Problemlagen beitragen können.