Verlängerung der Auslegung des Bebauungsplan Nr. 95 „Degginger Weg / Bartensteigweg“
Stadtinfo vom 18.11.2020
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Wegen der durch COVID-19 verursachten Schließung der Ämter und Dienststellen der Stadt Geislingen für den Publikumsverkehr ab dem 02.11.2020, verlängert sich die für den Zeitraum vom 15.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 angekündigte öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplans bis einschließlich Donnerstag, 17. Dez. 2020.
Die Planunterlagen (zeichnerischer Teil, Textteil und Begründung, jeweils vom 01.09.2020) des Bebauungsplans Nr. 95 „Zwischen Degginger Weg und Bartensteigweg“ im Stadtbezirk Aufhausen können ab sofort im Fenster des Erdgeschosses von Gebäude Karlstraße l, 73312 Geislingen jederzeit von außen eingesehen werden.
Die Planunterlagen finden Sie bis zum 17. Dez. 2020 auch im Internet .
Die Öffentlichkeit (dazu gehören auch Kinder und Jugendliche) kann sich bis zum 17. Dez. 2020 beim Stadtbauamt Geislingen / Sachgebiet Stadtentwicklung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.
Wenn Sie sich während dieser Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren wollen oder Ihre Stellungnahme zur Niederschrift abgeben wollen, können Sie gerne einen Termin mit den Mitarbeitern des Stadtbauamtes vereinbaren.
Wegen der Schließung der Amtsräume für den Publikumsverkehr bitten wir vorab um eine telefonische Terminvereinbarung unter
(07331) 24-387 oder per E-Mail: andre.wolf@geislingen.de oder
(07331) 24-388 oder per E-Mail: hans-peter.spaeth@geislingen.de
Geislingen an der Steige, den 18.11.2020