Verunreinigung öffentlicher Verkehrsflächen
Aufhausen 11.06.2021
Verunreinigung öffentlicher Verkehrsflächen sowie von Grün- und Erholungsanlagen
In letzter Zeit häufen sich die Klagen darüber, dass Gehwege und insbesondere die öffentlichen Flächen um den „Engelplatz“ und vor allem die bepflanzten Anlagen vor dem Friedhof stark mit Hundekot verunreinigt sind. Aber auch entlang der beliebten „Gassistrecken“ findet man die Hinterlassenschaften, oft sogar hübsch verpackt, aber nicht fachgerecht entsorgt. Hundekot ist nicht nur unansehnlich und stinkt, er bietet auch den optimalen Nährboden für gefährliche Bakterien.
Lässt man seinen Hund einfach über die Anlagen, die Wege und Felder springen, geht dieser seinem ganz natürlichen Drang nach. Genauso natürlich sollte aber auch der Drang seines Halters sein, die Hinterlassenschaften zu entsorgen. Der „Gassibeutel“ mit richtiger Entsorgung wäre ein Teil der Lösung des Kotproblems plus der Einsicht aller Hundehalter für notwendig richtiges Handeln.
Aber davon sind wir weit entfernt. Dieser unhaltbare Zustand und die Uneinsichtigkeit können und wollen wir aber so nicht länger tolerieren oder gar billigen, denn die Hundehalter sind per Gesetz verpflichtet, die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies ist auch so in der Polizeiverordnung der Stadt Geislingen – in den §§ 1 und 16 – Tierhaltung besonders geregelt.
Wer gegen diese Verordnung verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Anzeige rechnen. Deshalb bitten wir Sie im eigenen und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch zum Schutze unserer Kinder, diese Verordnung zu beachten und danach zu handeln.
Helmut Wörz – Ortsvorsteher