15.02.2021Stellungnahme vom Ordnungsamt GeislingenUnserer Ansicht nach erfüllen öffentlich betriebene Backhäuser in den Stadtbezirken – in denen vorrangig Brot für den Eigenbedarf von einzelnen Einwohnern gebacken wird – einen Zweck zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungslebensmitteln.Insofern halten wir deren Betrieb auch während der derzeitigen Lockdownphase grundsätzlich für zulässig.Dabei sind aber…