Gemeinde Aufhausen

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 95 „Degginger Weg / Bartensteigweg“

Stadtinfo vom 07.10.2020 (Auszug)
In seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 95 öffentlich auszulegen.
Das ca. 0,88 ha große Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtbezirks Aufhausen und wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt.

Durch die Planung soll der Nachfrage nach Bauplätzen im Stadtbezirk Aufhausen Rechnung getragen werden. Die Stadt Geislingen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Degginger Weg und Bartensteigweg“ die städtebauliche Abrundung des nordwestlichen Ortsrandes und die Schaffung neuer Wohnbauflächen.
Stellungnahmen von Bürgern können während der Auslegefrist schriftlich oder zur Niederschrift im Sachgebiet Stadtentwicklung, Karlstraße 1, 1. OG, 73312 Geislingen abgegeben werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Der zeichnerische Teil, der Textteil und die Begründung des Bebauungsplans Nr. 95 „Zwischen Degginger Weg und Bartensteigweg“ im Stadtbezirk Aufhausen vom 01.09.2020 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

15.10.2020 bis 20.11.2020 einschließlich

während der Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

im Stadtbauamt Geislingen / Sachgebiet Stadtentwicklung, Karlstraße 1, 73312 Geislingen / Steige,
in den Schaukästen im EG, öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Ansprechpartner:
Sachgebiet Stadtentwicklung, Karlstraße 1, 73312 Geislingen, Zimmer 103
Hans-Peter Späth (Tel. 07331- 24 388),  André Wolf (Tel. 07331- 24 387)

Die Planunterlagen können im genannten Zeitraum auch im Internet eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit (dazu gehören auch Kinder und Jugendliche) kann sich innerhalb der oben genannten Frist beim Stadtbauamt Geislingen / Sachgebiet Stadtentwicklung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. 
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in aller Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.